In diesem Ein-Tages-Kurs gestaltet ein Partner ein Messer (Outdoor-, Küchenmesser oder Küchenbeil) und der andere ein Schmuckstück. Wir schmieden eine Klinge aus Monostahl und fertigen einen Griff aus Holz, Knochen oder Geweih an. Für das Schmuckstück stehen Metall, Knochen, Horn, fossile Materialien (Aufpreis) oder eine Kombination zur Auswahl. Verpflegung und alle gewöhnlichen Materialien sind im Kurs enthalten.
Kursdetails
- Teilnehmeranzahl: 2 Personen
- Messertyp: Küchenmesser oder Outdoormesser
- Klingenmaterial: Monostahl oder Panzerstahl (Aufpreis kann vor Ort bezahlt werden) Küche 40€, Outdoor 30€
- Griffmaterial: Herkömmliche Materialien
- Lederscheide: Beim Outdoormesser inklusive, beim Küchenmesser gegen Aufpreis
- Schmuckstück: Metall, Knochen und Horn inklusive, fossile Materialien gegen Aufpreis
- Klingenlänge: Bis zu 25 cm (Küchenmesser), 12 cm (Outdoormesser)
- Termin: Nach Absprache
- Verpflegung: Im Kurs enthalten
Ablauf
- Kursbeginn: Um 8 Uhr
- Klingenherstellung: Schmieden und Härten der Klinge
- Griffanpassung: Anfertigung des Griffes und der Lederscheide (je nach Messertyp)
- Veredelung: Schleifen des Messers
Versandinformationen
- Gutgläser und gezeichnete Gutscheine werden nach Zahlungseingang innerhalb von 2 bis 3 Werktagen versendet.
- Wollt Ihr beim Gutschein per Gutglas mehr als ein Glas, hinterlasst mir bitte beim Checkout eine Nachricht!
- Der digitale Gutschein wird direkt nach Zahlungseingang per E-Mail verschickt.
Wichtige Hinweise
- Bitte alte Kleidung mitbringen.
- Aufgrund von Platzgründen können keine Zuschauer mitgebracht werden.
- Aufpreise für spezielle Materialien wie Panzer- und Geschützrohre sowie Eiszeitknochen können vor Ort bezahlt werden.
- Eine Unterkunft kann ich empfehlen, jedoch ist die Übernachtung nicht im Kurs enthalten.
- Gutscheine sind von der Rücknahme ausgeschlossen und behalten für 3 Jahre Gültigkeit.
Für weitere Informationen zum Kurs, klickt hier oder ruft mich direkt unter 0162/9855002 an, um alle Details zu besprechen.
Bitte beachtet die lokalen Bestimmungen sowie die Vorschriften zum Führen von Messern nach §42a WaffG.