- Sonderpreis!
- -40,00 €
- Neu
Jagd oder Allzweckmesser mit einer Klinge aus Wolframstahl 1.2519. Die Klinge ist Dolchartig aber nur einseitig geschliffen und mit einer Zahnung als Rutschschutz versehen. Der Griff ist aus Antilopenhorn vorne mit Büffelhorn und als Abschluss jakutisches Mammutelfenbein. Dazu eine massive Lederscheide mit Gürtelschlaufe aus schwarzem Rindsleder. Das ist ein Arbeitsmesser für Jäger oder Menschen die sich gerne draußen aufhalten. Ich verkaufe es ab 18 Jahren.
Datenschutzerklärung
Versand und Lieferung
Rückgabebedingungen
Dieses Messer ist ab 18 Jahren! Versand erfolgt mit Altersnachweis.
Meine Messer sind einzigartige Unikate, perfekt für Sammler oder einfach so – ideal zum Verschenken.
Jedes Messer wird zu 100% per Hand aus meinen eigenen Materialien gefertigt – made im Allgäu! Bei Geschützrohren sind meist die Züge vom Lauf auf dem Klingenrücken zu sehen. Exotische Holzarten verwende ich eigentlich nicht, aber ein Drechslerfreund von mir macht nicht mehr viel und so würde es irgendwann weggehauen und das macht auch keinen Sinn! Deswegen gibt es ein paar weinige Messer mit exotischen Griffhölzern die aus den 80iger Jahren stammen!
Jagd oder Allzweckmesser mit einer Klinge aus Wolframstahl 1.2519. Die Klinge ist Dolchartig aber nur einseitig geschliffen und mit einer Zahnung als Rutschschutz versehen. Der Griff ist aus Antilopenhorn vorne mit Büffelhorn und als Abschluss jakutisches Mammutelfenbein. Dazu eine massive Lederscheide mit Gürtelschlaufe aus schwarzem Rindsleder. Das ist ein Arbeitsmesser für Jäger oder Menschen die sich gerne draußen aufhalten. Ich verkaufe es ab 18 Jahren.
Details
| Messerart | Jagdmesser/Outdoormesser |
| Klingenmaterial | Wolframstahl 1.2519 |
| Griffmaterial | Büffelhorn, Antilopenhorn und jakutisches Mammutelfenbein |
| Messerlänge mit Griff und Klinge | 21cm |
| Klingenlänge | 8,5cm |
| Klingenhöhe/-dicke | 2,4cm/1,5-4mm |
| Grifffarbe | Natur |
Weitere Informationen findet ihr hier oder ruft mich direkt unter 0162/9855002 an.
Bitte beachtet die lokalen Bestimmungen sowie die Vorschriften zum Führen von Messern nach §42a WaffG.