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Outdoormesser/ Jagdmesser mit einer von Hand in Form geschmiedeten Klinge aus Ultra belastbaren Wolframstahl 1.2519. Im hinteren Schneidebereich mit einer 3mm Welle. Am Klingenrücken mit einem nach innen gewölbten Rutschschutz mit Riffelung und einer Fehlschärfe im vorderen Bereich. Der Griff sehr dunkler Mooreiche, Rothirschgeweih und marokkanischer Thujaknolle gefertigt. Dazu eine massive Lederscheide mit Gürtelschlaufe aus schwarzem Rindsleder. Ein sehr belastbares Werkzeug für alle Fälle. Es liegt wirklich enorm gut in den Händen!
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Meine Messer sind einzigartige Unikate, perfekt für Sammler oder einfach so – ideal zum Verschenken.
Jedes Messer wird zu 100% per Hand aus meinen eigenen Materialien gefertigt – made im Allgäu! Bei Geschützrohren sind meist die Züge vom Lauf auf dem Klingenrücken zu sehen. Exotische Holzarten verwende ich eigentlich nicht, aber ein Drechslerfreund von mir macht nicht mehr viel und so würde es irgendwann weggehauen und das macht auch keinen Sinn! Deswegen gibt es ein paar weinige Messer mit exotischen Griffhölzern die aus den 80iger Jahren stammen!
Outdoormesser/ Jagdmesser mit einer von Hand in Form geschmiedeten Klinge aus Ultra belastbaren Wolframstahl 1.2519. Im hinteren Schneidebereich mit einer 3mm Welle. Am Klingenrücken mit einem nach innen gewölbten Rutschschutz mit Riffelung und einer Fehlschärfe im vorderen Bereich. Der Griff sehr dunkler Mooreiche, Rothirschgeweih und marokkanischer Thujaknolle gefertigt. Dazu eine massive Lederscheide mit Gürtelschlaufe aus schwarzem Rindsleder. Ein sehr belastbares Werkzeug für alle Fälle. Es liegt wirklich enorm gut in den Händen!
Details
| Messerart | Outdoormesser/Jagdmesser |
| Klingenmaterial | Wolframstahl 1.2519 |
| Griffmaterial | Mooreiche, Rothirschgeweih und marokkanische Thujaknolle |
| Messerlänge mit Griff und Klinge | 22,5cm |
| Klingenlänge | 11,6cm |
| Klingenhöhe/-dicke | 3,2cm/1,5-5mm |
| Grifffarbe | Natur |
Weitere Informationen findet ihr hier oder ruft mich direkt unter 0162/9855002 an.
Bitte beachtet die lokalen Bestimmungen sowie die Vorschriften zum Führen von Messern nach §42a WaffG.